1st Agency IAV& AAA
International Agency for Au-pair, School & Working holiday
An der Obermühle3, 65719
Hofheim/Ts.
www.aupair-iav.de
,
iav@aupair-iav.de
1) Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des schriftlichen Vermittlungsauftrages zwischen Au-pair und der Agentur IAV bzw. AAA.
2) Die dem Au-pair überlassenen Vermittlungsvorschläge sind ausschließlich für diese bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Einladung in die betreffende Gastfamilie darf nur über die IAV/ AAA erfolgen. Sollte es durch unbefugte Weitergabe der Unterlagen anderweitig zu einer Vermittlung kommen, haftet das Au-pair und ist verpflichtet der Agentur die entgangene Vermittlungsprovision plus 200 € Strafe zu zahlen.
3) Das Au-pair verpflichtet sich, geltende Bestimmungen und Gesetze (Richtlinien für einen Au-pair-Aufenthalt) einzuhalten. Die Agentur stellt entsprechende Merkblätter unentgeltlich zur Verfügung.
4) Es gilt die auf dem Vermittlungsauftrag schriftlich vereinbarte Vermittlungsprovision.
5) Falls im Vermittlungsauftrag eine Schreibgebühr enthalten ist, ist diese fällig nach Einigung mit der Gastfamilie. Auch falls die Reise doch nicht angetreten wurde.
6) Der Au-pair-Bewerber muss sich darüber im Klaren sein, dass Bewerbungsunterlagen, auch falls keine Vermittlung zustande kommt, nicht zurück gesendet werden können und in das Eigentum der IAV/AAA übergehen.
7) Erhobene Portokosten, wie im Vermittlungsauftrag angegeben, werden mit Einreichen, bzw. Weiterleitung der Unterlagen fällig und können nicht zurück erstattet werden.
8) Die Vermittlungsgebühr wird fällig nach Zusage Au-pair und Gastfamilie. Bei der Vermittlungsprovision handelt es sich ausschließlich um die Bezahlung einer Dienstleistung, sie ist nicht abhängig davon, ob das Au-pair-Verhältnis tatsächlich erfolgreich zu Ende geführt wird oder werden kann.
9) Tritt der Au-pair-Bewerber von dem Vermittlungsauftrag zurück, bevor es sich für eine Gastfamilie entschieden und geeinigt hat, wird keine Vermittlungsgebühr in Rechnung gestellt.
10) Bezüglich der vom Au pair gemachten Angaben des Antrittstermins verpflichtet sich die Au-pair-Agentur mit größtmöglicher Sorgfalt zu recherchieren und den von dem Au-pair-Bewerber gewünschten Antrittstermin zu realisieren, übernimmt aber diesbezüglich keine Garantie und keine Haftung.
11) Für deutsche Bewerber ins Ausland, steht die IAV /AAA bis zur Ausreise für jegliche Fragen und Beratung zur Verfügung. IAV/AAA arbeitet im internationalen Bereich ausschließlich über Partneragenturen, damit eine Betreuung vor Ort gewährleistet ist. Die Betreuung und Umvermittlung wird über die betreuende Agentur im Ausland organisiert und gewährleistet. Sie arbeitet unabhängig von der IAV/ AAA. Die IAV übernimmt keinerlei Haftung für Fehlverhalten, der betreuenden Agentur.
12) Eine vorzeitige Kündigung ist der Agentur oder deren Partner innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen.
13) Schadensersatzansprüche entstehen nicht durch Umstände, die zeitlich nach Abschluss des Au-Pair- Vermittlung liegen, oder gar keine Vermittlung zustande kommt. Für evtl. auftretende Schäden oder Kosten, die das Au pair während seines Aufenthaltes bei der Gastfamilie oder Dritten verursacht, oder die Gastfamilie bei dem Au-pair, bzw. die durch das Vermittlungsverfahren entstehen, übernimmt die Au-pair-Agentur keine Haftung.
14) Die Daten des Au-pair-Bewerbers werden ausschließlich an Gastfamilien, sowie Kontaktpersonen bzw. Partneragenturen der Au-pair-Agentur weitergegeben, soweit dies im zweckgebundenen und zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit erfolgt. Die Bewerbung (ohne persönlichen Daten) kann jederzeit zum Vermittlungszwecke mit Foto ins Internet gestellt werden, außer wenn dies ausdrücklich auf dem Vermittlungsbogen als nicht gewollt angegeben wird.
15) Eine Vermittlung erfolgt erst, nachdem Au-pair und Gastfamilie sich persönlich geeinigt haben. Bis zur Ausreise besteht für jedes Au-pair ausreichend Zeit sich oft per Email oder telefonisch mit der Gastfamilie in Verbindung zu setzen, um zu prüfen, ob die Familie und Erwartungen passen.
16) Es steht dem Au-pair-Bewerber eine Au-pair- Hotline zum Betreuer im Au-pair-Land zur Verfügung, welche er mit den Vermittlungspapieren erhält.
17) Der Au-pair-Bewerber bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Vermittlungsantrag, dass er mit obigen Regelungen einverstanden ist, außerdem die Richtlinien gelesen hat und sich an alle Richtlinien und Gesetze halten wird.
18) Der Au-pair-Bewerber verpflichtet sich vor Einreise ins Zielland, sich auf der jeweiligen Botschaftsseite über jegliche Regelungen wie z.B.: Impfempfehlungen, Visabedingungen usw. zu erkundigen und zu beachten.